In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Wenn Jugendliche alleine verreisen, sollten sie immer eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten bei sich tragen. Diese sollte folgende Informationen enthalten:
Zur Sicherheit kann die Jugendliche/der Jugendliche zusätzlich eine Kopie des Reisepasses der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten mitführen.
Quelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung – Landesjugendreferat
Quelle: Auskunft der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Kärnten
Quelle: Auskunft der Jugend:info Niederösterreich
Quelle: Auskunft der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Oberösterreich
Quelle: § 26 Salzburger Jugendgesetz
Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche – mit der Erlaubnis ihrer Eltern – ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotels, Gaststätten etc. oder auf Campingplätzen übernachten. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung über die Ausgehzeiten. Quelle: Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist das Übernachten in Beherbergungsbetrieben auch ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt, wenn
Quelle: § 16 Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz
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